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Bürgerhaus Methler - Vergabe
Beschreibung
Die Sportverwaltung koordiniert in Absprache mit der Leitung des Bürgerhauses die Vermietung und Verpachtung des Bürgerhauses Kamen-Methler für Vereine und Privatpersonen. Wichtige Voraussetzungen, Informationen und Preise sind den Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler zu entnehmen. Für die Nutzung / Reservierung ist zwingend die schriftliche Beantragung mittels bereitgestelltem Vordruck erforderlich.
Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler
Antragsformular
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltung sind Nutzungsentgelte zu bezahlen.
Terminabstimmung mit der Leitung des Bürgerhauses,
Privatfeiern mind. 100 Personen, eingeschränkte Nutzungszeit bis 22.00 Uhr
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 51.3 Schule und Sport
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
schulverwaltung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Schneider
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3804
- E-Mail:
- sportverwaltung@stadt-kamen.de
-
Frau Sklorz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 32835
- E-Mail:
- offene-kinder-und-jugendarbeit@stadt-kamen.de