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Bürgerhaus Methler - Vergabe

Beschreibung

Die Sportverwaltung koordiniert in Absprache mit der Leitung des Bürgerhauses die Vermietung und Verpachtung des Bürgerhauses Kamen-Methler für Vereine und Privatpersonen. Wichtige Voraussetzungen, Informationen und Preise sind den Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler zu entnehmen. Für die Nutzung / Reservierung ist zwingend die schriftliche Beantragung mittels bereitgestelltem Vordruck erforderlich.

Spätestens 14 Tage vor Veranstaltung sind Nutzungsentgelte zu bezahlen.

Terminabstimmung mit der Leitung des Bürgerhauses,
Privatfeiern mind. 100 Personen, eingeschränkte Nutzungszeit bis 22.00 Uhr

Falls Sie den Onlinedienst nicht nutzen können oder möchten, steht Ihnen hier ein PDF Formular zur Verfügung:

Antrag auf Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen