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Bürgerhaus Methler - Vergabe

Beschreibung

Die Sportverwaltung koordiniert in Absprache mit der Leitung des Bürgerhauses die Vermietung und Verpachtung des Bürgerhauses Kamen-Methler für Vereine und Privatpersonen. Wichtige Voraussetzungen, Informationen und Preise sind den Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler zu entnehmen. Für die Nutzung / Reservierung ist zwingend die schriftliche Beantragung mittels bereitgestelltem Vordruck erforderlich.

Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler

Spätestens 14 Tage vor Veranstaltung sind Nutzungsentgelte zu bezahlen.

Terminabstimmung mit der Leitung des Bürgerhauses,
Privatfeiern mind. 100 Personen, eingeschränkte Nutzungszeit bis 22.00 Uhr

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen