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Asylbewerberleistungen

Beschreibung

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Ausländern, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben (u.a. Asylverfahren, geduldete und ausreisepflichtige Personen), sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können.

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

  • Grundleistungen
    Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege,
    (Nach Ablauf von 36 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet können Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe bezogen werden.)
  • Leistungen bei akuter Erkrankung und Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen

Alle Möglichkeiten des „Bildung– und Teilhabepaketes", wie z. B. Schulausflüge, Klassenfahrten, Nachhilfe, Mittagessen etc. können von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt werden. 

Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse und den Aufenthaltsstatus

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen