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Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Kamen

Beschreibung

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (2016) wurde u.a. der Ist-Stand zum lokalen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stadt Kamen ermittelt. Dabei wurde deutlich, dass die Anstrengungen zum lokalen Ausbau deutlich verstärkt werden müssen, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele sowie die notwendige stadtweite Treibhausgasneutralität schnellstmöglich zu erreichen.

Insbesondere die Nutzbarmachung der Solarenergie durch Photovoltaik kann dazu einen großen Beitrag leisten, den Bürger*innen durch die Installation entsprechender Anlagen unterstützen können.

Mit der 2019 ins Leben gerufenen Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr verfolgt der Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit dem Handwerk Region Ruhr genau dieses Ziel und will die Solarenergiepotenziale der Region – eine Million Dächer – heben. Die Initiative basiert auf dem Masterplan Klimaschutz des RVR und wird neben den Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften unter anderem von der Verbraucherzentrale NRW unterstützt.

Der RVR führt im Rahmen des Kooperationsprojektes "Klimafit Ruhr" gemeinsam mit dem Handwerk Region Ruhr und 35 Kommunen zahlreiche Maßnahmen durch, um die Energiewende in der Region voran zu bringen und zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Abkommens zum Klimaschutz beizutragen.

Die Stadt Kamen ist seit 2024 teilnehmende Kommune von „Klimafit Ruhr“.

Im Rahmen eines Anschub-Förderprogramms stellt der RVR für jede teilnehmende Kommune für die Förderung von neuen Photovoltaik-Anlagen auf selbst genutzten, bestehenden und/oder neu zu errichtenden Einfamilienhäusern ab einer Modulfläche von 10 m² 10 x 300 Euro Fördermittel bereit. Die Stadt Kamen stockt diese Förderung der Photovoltaik-Anlagen auf.

Bei Antragsbewilligung wird folgender Zuschuss gewährt:

  • bis 5 kWpeak Leistung = pauschal 300,00 Euro,
  • ab 5 kWpeak Leistung = pauschal 500,00 Euro,
  • ab 10 kWpeak Leistung = pauschal 1.000,00 Euro.

Für die Förderung der Photovoltaik-Anlagen stehen in diesem Haushaltsjahr die oben genannten 3.000 Euro vom RVR und weitere 20.000 Euro kommunale Mittel zur Verfügung.

Antragstellung

  • detaillierte Planungs- und Kostenbeschreibung der geplanten Maßnahme
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten: eine unterschriebene Vollmacht

Leistungsnachweise

Der/die Förderempfänger:In hat bis spätestens zwölf Monate nach Zuschussbewilligung folgende Leistungsnachweise zu erbringen:

  • ein vom Fachunternehmen bestätigtes Formblatt über die ordnungsgemäße sichere Inbetriebnahme gemäß gültiger Normen und Regelwerke (Inbetriebnahmeprotokoll),
  • den Kostennachweis mit Angaben zur Leistung der Anlage (kWpeak), der Art der Module und der Modulfläche (m²) für die Installation der Anlage,
  • Foto(s) der fertig gestellten Photovoltaik-Anlage. Diese können anonymisiert im Rahmen von Klimafit Ruhr als umgesetztes Beispiel auf der Internetseite sowie dem Facebook Auftritt des Projektes und der Stadt Kamen veröffentlicht werden
  • Antragstellung bis 31.12.2024
  • Anlage muss spätestens zwölf Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein.
  • Bau und Installation der Photovoltaik-Anlage durch ein Fachunternehmen.
  • Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort.
  • Beantragung der Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Kamen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
  • Je Antragsteller:In und je Einfamilienhaus wird nur eine Photovoltaik-Anlage gefördert.

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung über den Onlinedienst benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen