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Kommunales Förderprogramm zur Dachbegrünung „Artenreich und bunt“
Beschreibung
Jede einzelne Grünfläche kann einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Artenschutz leisten. Grünflächen können Regenwasser zurückhalten und sind somit ein wichtiger Puffer bei Starkregenereignissen. Zudem heizen sich begrünte Flächen nicht so stark auf, wie versiegelte Flächen. Auch ist jede Grünfläche gleichzeitig ein Lebensraum für Pflanzen und Insekten.
Schon im Jahr 2022 hatte die Stadt Kamen daher das Förderprogramm „Artenreich und bunt“ aufgelegt, um Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Anreize für Dachbegrünungen bieten zu können. Dieses Förderprogramm wurde nun überarbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte in aller Kürze:
- Die Zuwendung kann für Garagen und Carports und nun auch für Wohn- und Gewerbebauten, Schuppen (z. B. für Fahrräder- und/oder Geräteschuppen) sowie für An- und Umbauten der genannten Gebäude beantragt werden. Die Fördermöglichkeit besteht grundsätzlich nur für Bestandsgebäude.
- Aufgrund der absehbar kommenden Vorschriften zur Klimaanpassung und auch der allgemeinen Fördermöglichkeiten für Neubauten (u. a. über die KfW-Bank und die BAFA) können keine kommunalen Zuwendungen für Dachbegrünung von Neubauten durch die Stadt Kamen gewährt werden.
- Der Gesamtförderbetrag pro Maßnahme wurde auf 2.000 € erhöht, um größere Anreize für das Thema Dachbegrünung zu schaffen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mein-gruendach.de/kamen/Start
- ein Lageplan, aus dem die Fläche für die Dachbegrünung klar hervorgeht und der die Bemaßung der Flächenseiten enthält,
- ein Foto der zu begrünenden Dachfläche im Zustand vor der Antragstellung,
- eine Beschreibung der Maßnahme, in der die Beschaffenheit und Gesamtaufbauhöhe der Begrünung zu erkennen ist,
- ein Nachweis der förderfähigen Kosten durch ein verbindliches Angebot oder eine detaillierte Kostenschätzung. Das Angebot oder die Kostenschätzung müssen soweit aufgegliedert sein, dass die Angemessenheit der Kosten geprüft werden kann,
- ein Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z.B. durch einen einfachen Grundbuchauszug oder ähnlichem)
Nach Fertigstellung der Maßnahme müssen folgende Anlagen eingereicht werden:
Die Fertigstellung der Maßnahme ist durch die antragsstellende Person bei natürlichen Personen über das Serviceportal bzw. bei juristischen Personen über den Postweg oder E-Mail mit folgenden Verwendungsnachweisen spätestens einen Monat nach Fertigstellung zu belegen:
- Einreichung mindestens eines Fotos des fertig gestellten Gründaches. Dieses darf anonymisiert im Rahmen der Öffentlichkeits- und Klimaschutzarbeit als umgesetztes Beispiel auf der Internetseite sowie dem Facebook- und Instagram-Auftritt und der Stadt Kamen veröffentlicht werden.
- den der Maßnahme zweifelsfrei zugeordneten Rechnungen und Zahlungsbelegen.
Die Stadt Kamen behält sich vor, die Ausführung der Dachbegrünung durch eigenes Personal oder hierzu von ihr beauftragte Dritte im Rahmen einer Ortsbesichtigung in Augenschein zu nehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach anstandsloser Prüfung der Fertigstellung sowie der eingereichten Zahlungsbelege auf das im Antrag genannte Konto.
Diese Richtlinie tritt am 01.10.2024 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt werden. Die Richtlinie ist gültig so lange der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz keine Änderung der Inhalte beschließt und Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
- Informationen der Verbraucherzentrale.NRW zum Thema Klimaanpassung: https://www.klimakoffer.nrw
- Gründachkataster: https://www.rvr.ruhr/themen/oekologie-umwelt/startseite-klima/gruendachkataster/
- Pflanzliste für die extensive Dachbegrünung von der Verbraucherzentrale.NRW und Mehr Grün am Haus: https://www.mehrgruenamhaus.de/node/98702
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung über den Onlinedienst benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 20.4 Steuerung, Beteiligungsmanagement (Fördermittelmanagement)
-
- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- Telefon:
02307 148-2641 - E-Mail:
foerdermittel@stadt-kamen.de
- Telefon:
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