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Fischereischein

Beschreibung

Im Bürgerbüro können folgende Fischereischeine beantragt bzw. verlängert werden:

  • Jugendfischereischeine
  • Jahresfischereischeine
  • Fünfjahresfischereischeine
  • Sonderfischereischeine

Der Jugendfischereischein kann von Kindern und Jugendlichen in einem Alter von 10 - 16 Jahren beantragt werden.
Der Sonderfischereischein kann Personen erteilt werden, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein wird als solcher gekennzeichnet und wird als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt.
Beide Arten berechtigen nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Der Fischereischein kann nach bestandener Angelprüfung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden, wobei das laufende Jahr als Ganzes mitgezählt wird.

  • Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis
  • Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstausstellung Fischereischein)
  • ein Lichtbild (bei Erstantrag oder Neuausstellung)
  • Bei Jugendfischereischein: Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person oder deren schriftliche Einverständniserklärung (auch bei Verlängerung)
  • Bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein (Verlängerung max. vier Mal möglich) oder Jugendfischereischein
  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Jahresfischereischein : 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €

Bei Verlust wird für eine Zweitausfertigung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

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