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Bürgerhaus Methler - Vergabe
Die Sportverwaltung koordiniert in Absprache mit der Leitung des Bürgerhauses die Vermietung und Verpachtung des Bürgerhauses Kamen-Methler für Vereine und Privatpersonen. Wichtige Voraussetzungen, Informationen und Preise sind den Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler zu entnehmen. Für die Nutzung / Reservierung ist zwingend die schriftliche Beantragung mittels bereitgestelltem Vordruck erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Vergabe und Nutzung des Bürgerhauses Kamen-Methler
Unterlagen
Antragsformular
Fristen
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltung sind Nutzungsentgelte zu bezahlen.
Hinweise und Besonderheiten
Terminabstimmung mit der Leitung des Bürgerhauses,
Privatfeiern mind. 100 Personen, eingeschränkte Nutzungszeit bis 22.00 Uhr
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Zuständige Einrichtung
51.3 Schule und Sport
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: schulverwaltung@stadt-kamen.de