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Schülerbeförderung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die Stadt Kamen die notwendigen Schülerfahrkosten zwischen der Wohnung (Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen allgemeinbildenden Kamener Schule der gewählten Schulform und Schulart für Schülerinnen und Schüler.
Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Zur Klärung der Frage des Anspruchs auf Übernahme von Schülerfahrkosten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Antrag auf Übernahme von Schülefahrtkosten
Fristen
Der Antrag soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes (Schuljahr) gestellt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Fahrausweisbestellung beim Verkehrsträger - Homepage der VKU
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
51.3 Schule und Sport
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: schulverwaltung@stadt-kamen.de