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Grundschule - Aufnahme
Alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden zum 01.08. schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten werden im Spätsommer über das zentrale Anmeldeverfahren schrifltich informiert. Im Rahmen dieses zentralen Anmeldeverfahrens haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind an der Schule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt. Anschließend finden bis Mitte November die persönlichen Anmeldungen der Kinder in den Grundschulen statt. Über die schulärztliche Untersuchung erfolgt eine gesonderte Nachricht durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Anmeldeformular
Hinweise und Besonderheiten
Anschließende persönliche Anmeldung in der Schule.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
51.3 Schule und Sport
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: schulverwaltung@stadt-kamen.de