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Rettungsdienstgebühren
Für Rettungsdiensteinsätze (Rettungswagen, Notarzt, qualifizierte Krankentransporte) durch die Feuer- und Rettungswache werden Gebühren erhoben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten Gebührenbescheide, die sie mit ihren Krankenversicherungen abrechnen können.
Den Rettungsdienst organisiert und führt die Feuer- und Rettungswache durch.
Rechtsgrundlagen
- Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über die Durchführung des Rettungsdienstes
- Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW / RettG NRW)
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de