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Straßenbaubeiträge
Muss eine Straße grundlegend erneuert werden oder wird sie modernisiert, so besteht für die Anlieger (Grundstückseigentümer) unter bestimmten Bedingungen die Verpflichtung, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Stadt Kamen erhebt dann Straßenbaubeiträge. Sobald die Baumaßnahme fertig gestellt und mit den Firmen abgerechnet ist, werden die Kosten zusammen gestellt und mit den Anliegern abgerechnet.
Die Maßnahmen werden vom Fachbereich 60.1-Straßenbau durchgeführt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de