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Gewerbemeldungen
Wer eine selbstständige Tätigkeit mit einer festen Betriebsstätte beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z. B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in dem Ort, wo sich die Betriebsstätte befindet.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Paß (mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt) oder
Bei Nutzung des Onlinedienstes über das Wirtschaftsserviceportal: Personalausweis mit Onlinefunktion (eID) - Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
- In bestimmten Fällen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis (z. B. Handwerkskarte, Gaststättenkonzession) erforderlich
- In einigen Fällen, sog. überwachungspflichtige Gewerbe (z. B. Gebrauchtwagenhandel, Detekteien, Auskunfteien, Partnervermittlungen) ist ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug gleichzeitig mit der Anmeldung zu beantragen
- Bei Meldungen von Personengesellschaften (z. B. GbR oHG) sind alle Gesellschafter meldepflichtig
Bei bestimmten Rechtsformen (z. B. GmbH, KG, GmbH&Co. KG, oHG) ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichts erforderlich - Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
Kosten
An- und Ummeldungen jeweils bei/für:
- natürlichen Personen: 26,- €
- juristische Personen mit einem Geschäftsführer: 33,- €
+ für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,- €
Weitere Informationen
Innerhalb des Wirtschaftsserviceportals steht Ihnen die Anmeldung über das Servicekonto.NRW sowie ELSTER zur Verfügung.
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Zuständige Einrichtung
23.2 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de