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Straßenreinigungsgebühren
Ein großer Teil der Straßen in Kamen wird von der Stadt gereinigt. Anliegern dieser Straßen werden Gebühren berechnet. Die Straßenreinigungsgebühr bemisst sich nach der Länge der Grundstücksseite der von der Stadt Kamen zu reinigenden Straße bzw. Wege, durch die das Grundstück -mittelbar oder unmittelbar- erschlossen wird und nach der für die Straße bzw. diesen Weg maßgebenden Reinigungs- und Gebührenklasse. Die Gebührensätze differieren je nach Reinigungsklasse (Umfang und Häufigkeit der Reinigung). Die aktuellen Gebührensätze sind in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführt. Für die Durchführung der Straßenreinigung ist der Servicebetrieb – Betriebsdienst – zuständig.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren werden mit dem Grundsteuerbescheid festgelegt
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de