BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hilfe für junge Volljährige
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Es gibt die Möglichkeit, als „Careleaver“ erneut Hilfe zu beantragen als sogenannte „Coming Back Option“. Das bedeutet ein mögliches Zurückkehren in die Kinder- und Jugendhilfe.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Beratungsgespräch ist erforderlich
Zuständige Einrichtung
51.2 Soziale Dienste
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: jugendamt@stadt-kamen.de