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Haltung gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rassen - Anzeige
Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG; Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bulmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) bzw. gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG; Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) wird eine Erlaubnis benötigt.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Sachkundenachweis von der Veterinärbehörde beim Kreis Unna
- Mikrochipkennzeichnung des Hundes
- Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung mit Rassenachweis (Deckungsumfang: Personenschäden mind. 500.000 €; sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Angaben, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen und eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglichen
Fristen
Vor der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt.
Hinweise und Besonderheiten
Für diese Hunde besteht grundsätzlich ein Leinen- und Maulkorbzwang!
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Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de