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Kanalanschlussbeiträge
Für die Beseitigung des auf den Grundstücken anfallenden Schmutz- und Niederschlagsabwassers waren und sind umfangreiche Investitionen in die Herstellung eines komplexen Entwässerungssystems erforderlich, das ständig erweitert wird. Zur teilweisen Refinanzierung des hierfür anfallenden Investitionsaufwands werden Kanalanschlussbeiträge erhoben. Die Beitragspflicht entsteht, wenn ein Grundstück tatsächlich an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen und bebaut werden kann.
Der Kanalanschlussbeitrag wird nur einmalig erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Grundstücksgröße und nach der zulässigen/tatsächlichen Art der baulichen oder gewerblichen Nutzung.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
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Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de