BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Negativbescheinigungen (alleiniges Sorgerecht)
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat die Kindesmutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Sie können dies gegenüber Behörden etc. durch eine sog. „Negativbescheinigung“ nachweisen.
Hierin wird Ihnen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung für Ihr Kind/Ihre Kinder keine gemeinsame Sorgeerklärung durch die Eltern vorlag.
Die Negativbescheinigung kann beim Jugendamt der Stadt Kamen angefordert werden, sofern Sie in Kamen wohnhaft sind. Andernfalls wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Jugendamt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten nach Buchstaben (Nachname des Kindes):
Frau Jaeger: Buchstaben A - J
Herr Trierscheid: Buchstaben K - N
Frau Wiesehahn: Buchstaben O - Z
Zuständige Einrichtung
51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen