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Heimerziehung
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts (ASD) arbeitet auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Wenn Eltern eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung benötigen, unterstützt der ASD Familien mit geeigneten Angeboten. Es gibt Situationen, in denen ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist. Dann sucht der ASD gemeinsam mit der Familie eine Heimeinrichtung. Über eine regelmäßige Hilfeplanung werden die Ziel und Absprachen der Hilfe mit allen Beteiligten festgelegt.
In Heimen und Wohngruppen leben Kinder/Jugendliche mit anderen Gleichaltrigen zusammen. Es gibt Heime mit mehreren Gruppen oder einzelne Wohngruppen in Mietshäusern. Dort arbeiten Sozialpädagogen oder Erzieher, die sich täglich kümmern.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Beratungsgespräch ist erforderlich
Zuständige Einrichtung
51.2 Soziale Dienste
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: jugendamt@stadt-kamen.de