BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Vergnügungssteuer - Steuererklärung
Vergnügunssteuer Steuererklärung
Der Besteuerung unterliegen z. B. die in Kamen veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen):
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
- Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
- das Bespielen von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit.
Die Vergnügungssteuer verfolgt neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Steuerklärung nach vorgegebenem Formular; Auslesestreifen
Fristen
Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de