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Hundesteuer - Abmeldung
Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe schriftlich oder persönlich abzumelden.
Die Steuerpflicht des Hundehalters endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Bei der Abmeldung eines Hundes ist grundsätzlich die Hundesteuermarke abzugeben. Im Falle einer Einschläferung wird die Bescheinigung des Tierarztes benötigt.
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Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de