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Denkmalschutz

Beschreibung

Beschreibung der Aufgaben

Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe.

  • Ausstellung von Steuerbescheingungen
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
  • Unterschutzstellungsverfahren
  • Bauberatung
  • Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts
  • Führung der Denkmalliste

Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen