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Verkehr

Beschreibung

Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig.

Hierzu zählen insbesondere

  • Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen
  • Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten
  • Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot)
  • Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht
  • Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen
  • Schulwegsicherung
  • Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen
  • Unfallkommission
  • Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz
  • Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün

Ziel aller Maßnahmen sind

  • Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen
  • Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes
  • Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen