BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Schwerbehindertenangelegenheiten (Beratung)
Beratung in Schwerbehindertenangelegenheiten und Unterstützung beim Ausfüllen der Erst- und Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertenrecht.
Die Zuständigkeit dieser Aufgabe liegt beim Versorgungsamt des Kreises Unna. Die Seniorenbetreuung unterstützt Hilfesuchende nur im Antragsverfahren und Umsetzung der Vergünstigungen nach Bescheiderteilung des Versorgungsamtes.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
23.1 Büro der Bürgermeisterin, Stadtmarketing, Ratsbüro
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: stadtmarketing@stadt-kamen.de