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Wohngeld
Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Ab dem 1. Januar 2023 wird das „Wohngeld plus“ mit deutlich höheren Zuschüssen zur Miete und einem stark ausgeweiteten Empfängerkreis greifen.
Im Rahmen der Regelungen zu den Höchstbeträgen werden eine Heizkosten- und eine Klimakomponente integriert. Durch die Heizkostenkomponente werden Mieter und Eigentümer dauerhaft durch eine Zusatzzahlung bei den Heizkosten entlastet. Berücksichtigt wird die durchschnittliche Wohnfläche in Relation zur Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Um das Wohngeld nach den neuen Gesetzänderungen berechnen und zahlbar machen zu können, muss die Software zur Berechnung des neuen Wohngeldes angepasst werden.
Diese Anpassung des IT-Fachverfahrens verantwortet das zuständige Landesministerium. Wir als Stadtverwaltung haben darauf keinen Einfluss.
Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, müssen Sie zunächst nichts Weiteres unternehmen.
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum geleistet.
Für Mietwohnungen wird es als Mietzuschuß und für Wohneigentum in Form des Lastenzuschusses gewährt.
Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden in der Regel für ein Jahr bewilligt. Antragsberechtigt sind jeweils der Mieter/die Mieterin bzw. der Eigentümer/die Eigentümerin.
„Weitergehende Informationen finden Sie beim zuständigen Ministeriums des Landes NRW.
Sie finden dort auch ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke. Des Weiteren können Sie einen Wohngeldantrag online stellen. Über den Wohngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Anträge (sofern nicht online gestellt), fehlende Unterlagen, Änderungsmitteilungen etc. können Sie uns wie folgt übermitteln/einreichen:
- Einwurf in den hauseigenen Rathausbriefkasten am Haupteingang (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- Übersendung per Post (Rathausplatz 1, FB 30.3 - Wohngeldstelle -)
- Übersendung per Fax: 02307/148-9012 (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- eingescannt oder abfotografiert per E-Mail an wohngeldstelle(at)stadt-kamen.de (Betreff: Wohngeld)
Sofern Sie Originalunterlagen beifügen, vermerken Sie dies bitte zusätzlich. Die Unterlagen werden eingescannt und Ihnen im Anschluss zurückübersandt. Da sämtliche Unterlagen elektronisch erfasst werden bitte wir darum, diese nicht zu klammern, zu heften oder zu kleben.
Der Antrag auf Wohngeld kann online gestellt werden. Sie werden dazu über den u. s. Onlinedienst auf die Plattform "Gemeinsam-Online" außerhalb des Serviceportals weitergeleitet.
Der Online-Wohngeldrechner bildet den Rechtsstand bis zum 31.12.2022 ab.
Für die Nutzung des Wohngeld-Onlineantrages ist auf der Seite des Dienstanbieters eine Servicekontoregistrierung erforderlich.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Mietzuschuß einschließlich der Anlagen, Mietvertrag
- Antrag auf Lastenzuschuß einschließlich der Anlagen, Kaufvertrag
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Zuständige Einrichtung
30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: soziales@stadt-kamen.de