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Beurkundungen durch das Jugendamt
Beurkundungen durch das Jugendamt
Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
- Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
- Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
- Unterhaltsverpflichtungen bzw. –abänderungen
- Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
- bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
- bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus
Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden Zuständigkeiten (Buchstabenverteilung: Nachname des Kindes):
Frau Jäger: Buchstaben A - J
Herr Trierscheid: Buchstaben K - N
Frau Wiesehahn: Buchstaben O - Z
Zuständige Einrichtung
51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen