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Ruhender Verkehr

Beschreibung

Die Stadt Kamen versteht sich als einkaufsfreundliche Stadt, d.h. es gibt weder Parkuhren noch Parkscheinautomaten. Alle öffentlichen Parkplätze können also kostenlos benutzt werden. In stark frequentierten Bereichen bestehen lediglich Parkzeitbeschränkungen (Parkscheibenpflicht).

Zum Schutz der am Straßenverkehr beteiligten Personen (z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte) sowie zur Sicherung eines geordneten Miteinanders im Straßenverkehr werden jedoch Verstöße im ruhenden Straßenverkehr (Falschparken) konsequent verfolgt und geahndet.

Hierzu stellen die Außendienstmitarbeiter/innen gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog aus. Einige Verstöße können auch direkt mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.

Wird das festgesetzte Verwarngeld nicht fristgerecht (innerhalb von 7 Tagen) gezahlt, erfolgt in aller Regel die Einleitung eines – teureren – Bußgeldverfahrens.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes/Bußgeldes richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kommen weitere Gebühren und Auslagen hinzu. In einigen Fällen sieht der Bußgeldkatalog inzwischen auch für Parkverstöße Punkte im Fahreignungsregister vor.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen