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02 Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

Gleichstellung ist bei der Stadtverwaltung Kamen Standard. Ziel ist es u.a., Parität in allen Besoldungs-, Entgelt-und Laufbahngruppen zu erreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere, die Verteilung der Funktionen, des Einkommens und der Familienaufgaben sind die Voraussetzung für mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Nach § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung um dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung gerecht zu werden. Es liegt in der Verantwortung aller Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte aber auch der Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis an diesem Ziel mitzuwirken.

Gleichstellungsplan

Anschrift

  • 02 Gleichstellungsbeauftragte
  • Stadt Kamen
  • Rathausplatz 1
  • 59174 Kamen

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