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02 Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

Gleichstellung ist bei der Stadtverwaltung Kamen Standard. Ziel ist es u.a., Parität in allen Besoldungs-, Entgelt-und Laufbahngruppen zu erreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Beruf und Karriere, die Verteilung der Funktionen, des Einkommens und der Familienaufgaben sind die Voraussetzung für mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Nach § 5 Abs. 10 LGG NRW ist der Gleichstellungsplan ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung um dem Ziel der Chancengleichheit in unserer Verwaltung gerecht zu werden. Es liegt in der Verantwortung aller Beschäftigten, insbesondere der Führungskräfte aber auch der Personen mit politischer Entscheidungsbefugnis an diesem Ziel mitzuwirken.

Gleichstellungsplan

Anschrift

  • 02 Gleichstellungsbeauftragte
  • Stadt Kamen
  • Rathausplatz 1
  • 59174 Kamen

Kontakt


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Montag 07:30 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr

Insbesondere beim Besuch der Rentenversicherungsstelle sowie des Fachbereichs Jugend empfiehlt es sich, vorher einen Termin zu vereinbaren! Bitte beachten Sie, dass sich die Servicezeiten auf die Erreichbarkeit der Dienststelle beziehen. Die Erreichbarkeit einzelner Ansprechpersonen kann hiervon abweichend sein.

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