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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Wohnberechtigungsschein – warum?
Sobald eine Mietwohnung mit öffentlichen bzw. staatlichen Mitteln gefördert wurde, handelt es sich um eine sog. Sozialwohnung, die nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) bezogen werden darf.
Hiermit soll gewährleistet werden, dass Personen bzw. Haushalte mit geringen Einkünften eine preiswerte Wohnung finden können.
Wohnberechtigungsschein – Geltungsbereich?
Sie haben die Möglichkeit einen allgemeinen WBS zu beantragen. Dieser gilt in ganz Nordrhein-Westfalen für die Dauer eines Jahres und kann demnach für jede beliebige Wohnung, die den Voraussetzungen der Größe und/oder Raumanzahl entspricht, eingesetzt werden. Für die Ausstellung des allgemeinen WBS ist die Behörde/Gemeinde zuständig, in der Sie zurzeit amtlich gemeldet sind.
Wissen Sie schon genau, in welche Wohnung Sie ziehen möchten und haben dies bereits mit dem Vermieter/der Vermieterin abgeklärt? Dann beantragen Sie einen gezielten WBS für die jeweilige Wohnung. Für die Ausstellung eines gezielten WBS ist die Behörde/Gemeinde zuständig, auf dessen Stadtgebiet sich die künftige Wohnung befindet.
Wohnberechtigungsschein – Einkommensgrenze
Die Ausstellung eines WBS ist abhängig von der Personenanzahl und der Einkommensgrenze:
Anzahl der Personen | Einkommensgrenze (Jahres-Brutto-Betrag) bis 31.12.2021 | Einkommensgrenze (Jahres-Brutto-Betrag) ab 01.01.2022 |
1 Person | 19.350,00 € | 20.420,00 € |
2 Personen | 23.310,00 € | 24.600,00 € |
Zwei Erwachsene und ein Kind | 29.370,00 € | 31.000,00 € |
Zwei Erwachsene und zwei Kinder | 35.430,00 € | 37.400,00 € |
Zwei Erwachsene und drei Kinder | 41.490,00 € | 43.800,00 € |
Hierbei handelt es sich lediglich um eine grobe Darstellung der Einkommensgrenzen, da sich diese beispielsweise durch die nur kurz zurückliegende Heirat oder anderen Aspekten, wie einen Grad der Behinderung oder Pflegegrad, erhöhen können.
Wohnberechtigungsschein – Wohnungsgröße
Anzahl der Personen | Maximale Quadratmeterzahl | und / oder | Maximale Raumanzahl |
1 Person | 50 m² - 55 m² | - | |
2 Personen | 65 m² - 70 m² | 2 Zimmer | |
3 Personen | 80 m² - 85 m² | 3 Zimmer | |
4 Personen | 95 m² - 100 m² | 4 Zimmer | |
5 Personen | 110 m² - 115 m² | 5 Zimmer |
Auch hier gibt es gewisse Aspekte, die zu einem zusätzlichen Raum bzw. 15 m² mehr führen können. Hierunter zählen zum Beispiel:
- Junge Ehepaare / Lebenspartner innerhalb der ersten 5 Jahre der Ehe
- rollstuhlfahrende Schwerbehinderte
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern
Freistellung von gefördertem Wohnraum
Sofern die Größe der Wohnung Ihren Anspruch der Maximalgröße überschreitet oder Sie aufgrund des Einkommens keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, kann der Vermieter / die Vermieterin unter gewissen Umständen eine Freistellung beantragen.
Um weitere Informationen zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin in Verbindung.
Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK (Zinsbescheinigung)
Die NRW.BANK hat Sie angeschrieben und darum gebeten, dass Sie einen Antrag auf Zinssenkung stellen?
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer– Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer abhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
Die entsprechende Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK erhalten Sie auf Antrag. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht in der Regel der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensbescheinigung nicht vor dem von der NRW.BANK vorgegebenen Stichtag beantragen können.
Auch hierbei werden neben dem Antrag auf Erteilung einer Zinsbescheinigung alle Einkommensunterlagen der haushaltsangehörigen Personen der letzten 12 Monate benötigt.
Wohnberechtigungsschein – Unterlagen
Zur Prüfung der Gewährung eines WBS wird zuerst einmal der Antrag benötigt. Zusätzlich sind die Ausweispapiere, alle Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate von allen (zukünftig) haushaltsangehörigen Personen notwendig. Sollten sich in absehbarer Zeit schon Änderungen in der Einkommenssituation ergeben, weisen Sie bitte auch dies nach.
Zusätzlich sind Nachweise über eine innerhalb der letzten 5 Jahre geschlossene Ehe / Lebenspartnerschaft, den Grad einer Behinderung und/oder eines Pflegegrades notwendig.
Kurz gesagt, muss alles, was im Antrag angegeben wird (außer die Gründe für den Wohnungswechsel und derzeitige Wohnverhältnisse) nachgewiesen werden.
Zuständige Einrichtungen
- 30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
soziales@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lennartz
Sachbearbeitung L - Z- Telefon:
- 02307 148-3674
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de