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Vergnügungssteuer - Steuererklärung
Beschreibung
Vergnügunssteuer Steuererklärung
Der Besteuerung unterliegen z. B. die in Kamen veranstalteten nachfolgenden Vergnügen (Veranstaltungen):
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
- Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit
- das Bespielen von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit.
Die Vergnügungssteuer verfolgt neben der Einnahmeerzielung auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele, indem z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden soll.
Steuerklärung nach vorgegebenem Formular; Auslesestreifen
Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Küper
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2506
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de