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Meldung illegale Müllablagerung auf Privatgrund

Beschreibung

Auf privaten Flächen muss sich der Eigentümer selbst um die Entsorgung bemühen. Zuständige Ordnungsbehörde ist der Kreis Unna.

Meldung über Lagerstelle, Art und Umfang der Ablagerung und ggf. Verantwortliche zwecks Weiterleitung an den Kreis Unna als zuständige Behörde.

Auf privaten Flächen muss sich der Eigentümer selbst um die Entsorgung bemühen. 

Zuständige Einrichtung