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Haltung gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rassen - Anzeige
Beschreibung
Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG; Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bulmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) bzw. gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG; Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) wird eine Erlaubnis benötigt.
- Sachkundenachweis von der Veterinärbehörde beim Kreis Unna
- Mikrochipkennzeichnung des Hundes
- Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung mit Rassenachweis (Deckungsumfang: Personenschäden mind. 500.000 €; sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Angaben, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen und eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglichen
Vor der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt.
Für diese Hunde besteht grundsätzlich ein Leinen- und Maulkorbzwang!
Falls Sie den Onlineantrag nicht nutzen möchten oder können, steht Ihnen hier ein PDF zur Verfügung:
Anzeige Haltung gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rassen
Antrag auf Verlängerung der Haltungserlaubnis und Befreiung von der Maulkorbpflicht
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
-
- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
-
- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Köster
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2507
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de