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Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang Biotonne

Beschreibung

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Biotonne) kann auf Antrag des Grundstückseigentümers erfolgen,
- wenn der auf dem Grundstück anfallende Biomüll auf dem Grundstück kompostiert wird und
- wenn der gewonnene Kompost auf dem Grundstück ausgebracht werden kann und wird.

Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die Biotonne bei Befreiung eingezogen. Dazu muss sie sichtbar und erreichbar auf dem Grundstück stehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen