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Verfahrenslotsin: Beratung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörigen

Beschreibung

Die Verfahrenslotsin der Stadt Kamen berät junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Erziehungs- und Sorgeberechtigte in allen Lebensbereichen. Das Profil der Verfahrenslotsin umfasst eine breite Palette von Aufgaben, die darauf abzielen die Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität junger Menschen mit Behinderung zu fördern. Beispielsweise die

  • Beratung zu Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe, sowie Unterstützung bei der Beantragung dieser Leistungen
  • Unterstützung bei der Suche nach Zuständigkeiten und Ansprechpartnern
  • Begleitung zu Terminen bei öffentlichen Stellen und Ämtern
  • Hilfe bei der Inanspruchnahme von Rechten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfeleistungen

Zum 01.01.2024 ist § 10b SGB VIII in Kraft getreten. Dieser verpflichtet die Jugendämter dazu, allen jungen Menschen ihrer Kommune, die Beratung durch eine*n Verfahrenslose*in zur Verfügung zu stellen.

Die Beratung durch die Verfahrenslotsin der Stadt Kamen erfolgt freiwillig und unabhängig.
Beratung können telefonisch, in der Villa FIB oder als Hausbesuch erfolgen.

Termine nach voriger Absprache oder zur offenen Sprechstunde der Villa FIB.

Die Verfahrenslotsin unterstützt alle jungen Menschen bis zu ihrem 27. Lebensjahr, die

  • eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung haben oder
  • von einer solchen Behinderung bedroht sind

Außerdem auch deren

  • Eltern
  • Erziehungsberechtigte
  • Personensorgeberechtigte

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen