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Personenstandsurkunden

Beschreibung

Das Standesamt ist zuständig für die Führung folgender Personenstandsregister:

- Geburtenregister

- Eheregister

- Lebenspartnerschaftsregister

- Sterberegister.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses geführt.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.

Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod, sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Aus den Registern stellt das Standesamt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

folgende Personenstandsurkunden aus:

  1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
  2. Eheurkunden der letzten 80 Jahre
    (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  3. Lebenspartnerschaftsurkunden
    (im Standardformat DIN A 4, für das Stammbuch)
  4. Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
  5. Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
    (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

 

Für die Nutzung der Dienstleistung ist eine Authentifizierung über den Personalausweis/Reisepass erforderlich. Im Rahmen des Antragsprozesses ist dazu ein Upload der Ausweis- bzw. Reisepasskopie verpflichtend.

Die alternative Authentifizierung über die Onlinefunktion des Personalausweises (eID) wird in Kürze ebenfalls zur Verfügung stehen.

Die Urkunden werden auf dem Postweg zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass für Anträge, die über einen Gastzugang eingereicht werden (ohne Nutzung des Servicekonto.NRW) die Postkorbfunktion des Portals nicht zur Verfügung steht! Sie erhalten auch keine automatisierte Rückmeldung, dass der Antrag eingegangen ist!

Falls Sie den Onlinedienst nicht nutzen können oder möchten, steht Ihnen hier ein PDF zur Verfügung:

Anforderung von Personenstandsurkunden

Urkunde

Kosten für erstes Exemplar

Kosten für weiteres Exemplar

Standardformat (A4)

10,00

5,00

Stammbuchformat (A5)

10,00

5,00

Begl. Registerausdruck (RA)

10,00

5,00

Sozialversicherung (SV)

gebührenfrei

gebührenfrei

Mehrsprachig (ms)

10,00

5,00

Bescheinigung der Geburtszeit

9,00

9,00