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Denkmalschutz
Beschreibung
Beschreibung der Aufgaben
Als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt für ihr Gebiet für die Umsetzung des Denkmalschutzgesetztes NRW zuständig und Entscheidungsträger nach gesetzlicher Maßgabe.
- Ausstellung von Steuerbescheingungen
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
- Unterschutzstellungsverfahren
- Bauberatung
- Ordnungswidrigkeiten und Ordnungsverfügungen im Rahmen des Denkmalrechts
- Führung der Denkmalliste
Entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens.
Zuständige Einrichtungen
- 60.2 Planung, Umwelt
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
stadtplanung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dörlemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2634
- E-Mail:
- stadtplanung@stadt-kamen.de