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Gewerbliche Tätigkeiten

Beschreibung

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:

  • Betrieb von privaten Krankenanstalten
  • Schaustellung von Personen (z.B. Stripteasevorführungen)
  • Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
  • Pfandleihgewerbe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerergewerbe
  • Makler, Bauträger, Baubetreuer
  • Versicherungsvermittler
  • Versicherungsberater


Die Zuständigkeit für die Erteilung der notwendigen Erlaubnis liegt teilweise bei anderen Behörden wie Kreisverwaltung Unna und Industrie- und Handelskammer.
Bei Bedarf kann umfassend, auch telefonisch, Auskunft erteilt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen