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Vormundschaften, Pflegschaften

Beschreibung

Amtsvormundschaften

Wenn Eltern aus rechtlichen oder persönlichen Gründen nicht für ihr Kind sorgen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund.

Der Amtsvormund des Jugendamtes übernimmt dann die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen in allen Angelegenheiten. 

Aufgaben:

  • gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Amtsvormundschaft
  • Wahrnehmung der Personensorge und Vermögenssorge im Interest des Mündels
  • Sicherstellung des Kindeswohls und Förderung der individuellen Entwicklung des Mündels
  • Beratung und Begleitung des Mündels in persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Kontaktpflege zu den Mündeln, Pflegefamilien, Heimen, Schulen, Ärzten und weiteren Beteiligten - lnstitutionen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen und Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten (ASD)
  • Prülfung und Mitwirkung bei Unterbringungsentscheidungen, Schulabfragen, gesundheitlichen Angelegenheiten und Umgangsregelungen
  • Antragstellung bei Familiengerichten
  • Einzelangelegenheiten des Mündels verwalten (Kindergeld, Unterhalt, Kontoführung)

 

Ziele:

  • Sicherstellung einer rechtlichen Vertretung und individuellen Förderung von Minderjährigen, die
    keine geeignete elterliche Sorge haben
  • Beitrag zur Verwirklichung des Kindeswohls und zur gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen

 

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist wünschenswert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen