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Briefwahl, Wahlschein
Beschreibung
Planung, Organisation, Durchführung der Briefwahl bei allgemeinen Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen) inkl. Ausstellung von Wahlscheinen
Wo und wie kann ich wählen?
Wählen im Wahllokal
Das Stadtgebiet von Kamen gliedert sich in 40 Stimmbezirke, denen bestimmte Straßen zugeordnet sind. Anhand des jeweiligen Wohnortes werden die Wahlberechtigten den Stimmbezirken zugeordnet. Sie können dann durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises ausschließlich im Wahllokal ihres Stimmbezirkes vor dem Wahlvorstand wählen. Angaben zum Stimmbezirk und zum Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
Wählen mit Wahlschein oder per Briefwahl
Sind wahlberechtigte Personen am Wahlsonntag verhindert das Wahllokal ihres Stimmbezirkes zwecks Stimmabgabe aufzusuchen, können sie einen sog. Wahlschein beantragen. Ein solcher Wahlschein gilt neben dem Wählerverzeichnis als urkundlicher Nachweis über das (fakultative) Wahlrecht der/des Wahlberechtigten und ermöglicht die Wahl in allen Wahllokalen des Wahlkreises. Ein Wahlschein besitzt keine Gültigkeit im ganzen Land, sondern lediglich für den Wahlkreis, für den er ausgestellt worden ist!
Wahlscheine werden grundsätzlich nur auf Antrag erteilt. Dieser kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn der Antrag per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder einer sonstigen dokumentierbaren elektronischen Übermittlungsform gestellt wird. Ein telefonischer Antrag ist hingegen unzulässig!
Zusammen mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte, ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf, auch die Briefwahlunterlagen, bestehend aus einem amtlichen Stimmzettel für den Wahlkreis, einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt zur Briefwahl. Ihr/Ihm bleibt es somit selbst überlassen in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis vor einem Wahlvorstand zu wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Erfolgt die Stimmabgabe per Briefwahl, sind folgende Handlungsschritte notwendig:
- Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an (Sie haben eine Erst- und eine Zweitstimme!).
- Legen Sie den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
- Versehen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift.
- Legen Sie den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag ein und kleben Sie diesen zu.
- Versenden Sie den Wahlbrief an die auf dem Umschlag aufgedruckte Adresse oder geben Sie ihn persönlich im Wahlbüro der Stadt Kamen ab.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Stadt Kamen besteht zudem die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle durchzuführen. Zu diesem Zweck steht im Wahlbüro der Stadt Kamen eine Wahlkabine zur Verfügung, in der die Briefwahlunterlagen unbeobachtet ausgefüllt werden können.
Bei der Abgabe Ihrer Stimme in Ihrem Wahllokal, wie auch im Briefwahllokal des Rathauses, halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Identitätsnachweis und die Wahlbenachrichtigungskarte bereit.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
-
- E-Mail:
ehrenamt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Barthel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1302
- E-Mail:
- wahlen@stadt-kamen.de
-
Frau Freundl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1201
- E-Mail:
- wahlen@stadt-kamen.de
-
Frau Lohsträter
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1203
- E-Mail:
- ratsbuero@stadt-kamen.de