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Fundsachen
Beschreibung
Wenn Sie eine verlorene Sache (Fundsache) in Kamen finden und an sich nehmen, müssen Sie dies dem Bürgerbüro (hier in seiner Funktion als Fundbüro) unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für geringwertige Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder andere Gegenstände, zerrissene Wäschestücke).
Bei gefundenen Sachen, die nicht mehr als 10,00 € wert sind, besteht keine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde, wohl aber gegenüber dem Verlierer.
Die Fundsachen werden im Bürgerbüro angenommen, registriert und wenn möglich der Eigentümerin oder dem Eigentümer zurückgegeben.
Der Finder kann nach § 971 BGB Finderlohn verlangen.
Konnte die Eigentümerin/ der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes nicht ermittelt werden, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, sofern er Anspruch auf die Fundsache (Eigentumserwerb) geltend gemacht hat. Verzichtet der Finder auf sein Recht zum Erwerb des Eigentums, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Diese Fundgegenstände werden zweimal im Jahr öffentlich im Foyer der Stadthalle meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert.
Wenn Sie in Kamen etwas verloren haben, können Sie im Bürgerbüro persönlich, schriftlich, telefonisch, online oder per E-Mail nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand von einem Finder abgegeben wurde.
Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis ein Gegenstand gefunden und abgegeben wird.
Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfs. weitere Unterlagen, je nach Art der Fundsache (z. B. Kaufvertrag, Handyvertrag)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 30.2 Bürgerbüro
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
buergerbuero@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Golda
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3459
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-kamen.de
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Frau Kowalski
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3460
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-kamen.de
-
Frau Guse
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3452
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-kamen.de
-
Frau Eisenberg
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3451
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-kamen.de