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Bordsteinabsenkung/Aufbruch - Antrag

Beschreibung

Straßenbau

Grundstückszufahren (zum Beispiel bei neuen Garage oder Carports) erfordern in der Regel eine Bordsteinabsenkung im Bereich der Gehwegüberfahrt. Diese Bordsteinabsenkung ist – ebenso wie der Bau einer Garage / eines Carports – vor der Ausführung durch die Stadt Kamen zu prüfen und anzuordnen. Für die Ausführung kommen nur durch die Stadt Kamen zugelassene Straßenbaufirmen mit entsprechendem Nachweis der Sachkunde in Frage. Auch andere Aufbrüche im öffentlichen Straßenbereich müssen der Stadt Kamen angezeigt werden und bedürfen einer Anordnung.

Hinweise zum Antragsverfahren:

Zur schnelleren Bearbeitung der Anfrage ist eine grobe Skizze erforderlich. Möglichkeiten zur
Erstellung einer solchen Skizze bietet das GEO-Portal des Kreises Unna:
http://www.geoservice.kreis-unna.de

Die Skizze enthält mind. die nachfolgenden Inhalte (Beispielskizzen finden Sie hier):

  • Grundstückslänge an der Straße
  • Lage und Größe des Stellplatzes / der Garage / des Aufbruchs
  • Lage der neuen Grundstückszufahrt
  • Lage einer evtl. vorhandenen Grundstückszufahrt auf dem eigenen Grundstück oder dem
    angrenzenden Nachbargrundstück
  • Lage von Straßenausstattungen wie z. B. Baumscheiben, Beleuchtungen, Schieberkappen

Die Eintragungen können auch handschriftlich erfolgen. Die Skizzen können innerhalb des Online-Antrags hochgeladen werden.
Nach Prüfung seitens der Stadt Kamen erfolgt eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Antrags.
Für den Fall der Genehmigung sind ausschließlich Firmen zu beauftragen, welche über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erd- und Straßenbaus verfügen. Eine Liste von möglichen Firmen finden Sie hier .
Sämtliche Kosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt trägt der Antragssteller.
Vor Baubeginn sind ggf. weitere Genehmigungen oder Anordnungen erforderlich.

Sollten Sie den Onlineantrag nicht nutzen wollen, können Sie das Formular auch auf dem Postweg, per E-Mail an tiefbau@stadt-kamen.de oder per Fax (02307 148-9000) übersenden.

50,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen