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Vorzeitige Besitzeinweisung
Die vorzeitige Besitzeinweisung ist für eilbedürftige Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen.
Eilbedürftige Maßnahmen sind solche, die derart dringend sind, dass Projektträger noch vor dem Abschluss eines Enteignungsverfahrens zum Wohl der Allgemeinheit mit ihnen beginnen müssen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Einrichtung
60.3 Bauordnung
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: bauordnung@stadt-kamen.de